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Herbst

„Crimen exceptum“: Franken als Hochburg des Hexenwahns der frühen Neuzeit (II)

»Wer sich in die Geschichte der Hexenprozesse vertieft, betritt eine Welt ohne Licht und Wärme, eine Welt, wo nur Schmerz und Trauer und Verzweiflung, kalter Haß und blindes Vorurteil herrschen; wahrlich die Welt des Teufels«, so die Worte des Forschers Hugo Zwetsloot. Im zweiten Teil dieser Beitragsreihe über die Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit in Europa habe ich mir vor allem die Hexenprozesse von Anklage bis Scheiterhaufen genauer angeschaut — auf der Suche nach wiederkehrenden Pathologien der Geschichte.

Vorbemerkung: Einfache Seitenangaben (z.B. S. 268, etc.) sowie Quellenangaben unter direkten Zitaten mit Behringer (z.B. Behringer, S. 286) beziehen sich allesamt auf Behringer, Wolfgang ([1988] 2006): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland. München: Deutscher Taschenbuch Verlag.

Im fünften Kapitel Verdacht, Verhör, Folter und Hinrichtung: Stationen der Hexenverfolgung (S. 268-313) beschreibt Behringer den Ablauf typischer Hexenprozesse von Anklage bis Urteilsvollstreckung — mit dem Hinweis, dass sich der Ablauf regional mehr oder weniger stark unterscheiden konnte. Harte Hexenprozesse seien laut Behringer meist aus spezifischen Konflikten heraus entstanden und auch für die- oder denjenigen riskant gewesen, die/der die Beschuldigung ursprünglich ins Feld führte. Nicht jede Anschuldigung endete für das Opfer auf dem Scheiterhaufen. Ein generelles, besonderes Problem der damaligen Zeit, das als Hintergrundbedingung gesehen werden sollte, bestand in der extremen Leichtgläubigkeit querbeet durch alle Bevölkerungsgruppen, bis weit hinein in gelehrte Schichten (S. 268) — was sich auch erst um das Jahr 1700 in beträchtlichem Umfang durch die Auswirkungen der Aufklärung ändern sollte (S. 404 ff.). Im Folgenden werden die Stationen harter Hexenprozesse von der Anklage zum Scheiterhaufen auf der Grundlage von Behringers Buch beschrieben und gelegentlich durch weitere Recherchen ergänzt, insbesondere zum besonders grausamen Verlauf in Franken.

Anklage

Warum wurde man angeklagt? Anklagen konnten im Fall vermeintlich kollektiver Schäden auch kollektiv durch ganze Gemeinden erhoben werden, individuelle Schäden wurden von Individuum gegen Individuum erhoben, darunter oft auch Klagen von Frauen gegen Frauen (S. 268-269).

Alle schädlichen, »unnatürlichen« Begebenheiten wurden den Hexen zugeschrieben (Dok. 177), und für besonders unglückliche Situationen — große Mißernten, Krisen des »type ancien« — wurde die Verschwörung der Hexen verantwortlich gemacht (Dok. 117, 131, 163).


Behringer, S. 268

Die angeblichen Delikte bestanden demnach aus den crimina atrocissima et occultissima der einzelnen Person, wobei diese „Superverbrechen“ aber gleichzeitig eine kollektive Handlung beinhaltete:

  • Flug,
  • Teilnahme am Hexensabbat,
  • Teufelsbuhlschaft,
  • Tierverwandlung,
  • Schadenzauber,
  • Wettermachen,
  • Etc. (S. 269)

Besonders wichtig ist der Vorwurf der Teilnahme am sogenannten Hexensabbat, weil davon ausgegangen wurde, dass die einzelne Hexe oder der einzelne „Drude“ (Zauberer) dort ihresgleichen trafen. Über die Etymologie des Wortes Hexensabbat erfahren wir bei Behringer im vorliegenden Buch nichts, weshalb sich ein Blick in den Dokumentarfilm Hexen — Chronik eines Massakers lohnt. Dort wird am Beispiel der Hexenverfolgungen unter der baskischen Bevölkerung im heutigen Südfrankreich und Nordspanien beschrieben, dass sich die Vorstellung des Hexensabbats aus antijudaistischen, mittelalterlichen Vorstellungen über die geheimen Vorgänge in einer jüdischen Synagoge speisten. Bekanntlich wurden Juden auch im Mittelalter für ihnen kollektiv zugeschriebene, angebliche Verbrechen wie Kindesmord u.ä. gemordet. Nicht nur das Wort Sabbat lässt hier einen Analogieschluss zu, sondern auch die Palette angeblicher Verbrechen, etwa die Verbreitung von Krankheiten wie der Pest durch Juden, sowie die dokumentierte Verbrennung auf dem Scheiterhaufen.

Verbrennung von Juden anlässlich der Pest 1349. Quelle: Wikipedia, Public domain, Public domain tag in the US: {{PD-US}}

Eine weitere Analogie, die sich zwischen Mittelalter, früher Neuzeit und schließlich den Verbrechen in Nazideutschland zeichnen lässt, ist die grausame Bestrafung der Sodomie in den sogenannten Sodomiterverfolgungen. Darunter war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit homosexueller Sex sowie nicht-reproduktiver Sex zu verstehen, was ebenfalls mit dem Tod auf dem Scheiterhaufen enden konnte, wie zahlreiche dokumentierte Beispiele zeigen.

Verbrennung des Ritters von Hohenberg mit seinem Knecht vor den Mauern von Zürich (1482). Bildquelle: Wikipedia, Public domain.

Auf Täterseite involviert waren in die Folter neben den Scharfrichtern alle Vertreter der Obrigkeiten: Stadträte, teils Reichsgrafen, Beamte mit Ministerrang, mitunter Mitglieder der Fürstenfamilie, des hohen Landadels, des hohen Klerus (S. 272).

Alle Juristen, die politisch im Land eine Rolle spielten, kannten die Folterverhöre der Hexenprozesse aus eigener Mitwirkung. Alle Theologen von Bedeutung wurden im Verlauf ihrer Karriere mit der Gewissensproblematik der vermeintlichen Hexen konfrontiert — sei es als Beichtväter oder als Gutachter, als Ratgeber der Fürsten oder als Prediger und Schriftsteller. Alle deutschen Regierungen und alle Universitäten waren zwischen 1560 und 1660 unaufhörlich mit der Hexenproblematik beschäftigt.


Behringer, S. 272

Diese gemischte Gruppe der Täterschaft kompliziert das noch heute populäre Urteil, den Kirchen die alleinige Schuld zuzuschreiben. Natürlich waren beide Kirchen und Kirchenvertreter zutiefst involviert, und man liegt auch nicht falsch, ihnen eine zentrale Rolle zuzuschreiben, und zwar von Anfang an. Hinsichtlich der Rechtssprechung und Exekutive aber war die Rolle des jeweiligen Staates oder weltlicher Obrigkeit zentral, auch wenn wir von einem vorsäkularen Kontext ausgehen müssen, in dem beide Sphären — Kirche und Staat — nicht streng voneinander abtrennbar sind:

Herr des Strafverfahrens in Fällen von Hexerei war seit dem 16. Jahrhundert nunmehr der Staat, nicht mehr die Kirche. Ab 1520 etwa war in Deutschland – ähnlich in Frankreich – die Hexenverfolgung als Erbschaft der Inquisition vollständig der weltlichen Gerichtsbarkeit zugefallen, auf die die Territorialfürsten wie Ritterschaft und Städte in ihrem jeweiligen Herrschaftsbereich Einfluss nehmen konnten. Dies hatte in seinen Auswirkungen eine stark regionalbezogene eigenständige Rechtsprechung zur Folge.

Das 1532 verabschiedete Strafrecht Kaiser Karls V. (1500-1558), die Constitutio Criminalis Carolina, die sog. Peinliche Gerichtsordnung bildete zwar im Reich die rechtliche Grundlage mit einem einheitlichen Strafrahmen für die Verfolgung des kumulativen Hexereidelikts, doch fehlte ihr die Durchsetzung. Viele Fürstentümer erließen in der Folge ihre eigenen Hexengesetze, was nicht unerheblich zur Ausbreitung der Hexenverfolgung in den mehr als dreihundert unterschiedlichen Hoheitsgebieten des Reiches beitrug.

Bischöfliches Seelsorgeamt Augsburg

Auch aus dem zweiten Abschnitt dieses Zitats tritt ein struktureller (Mit-)Grund hervor, weshalb es ausgerechnet im politisch extrem zersplitterten Deutschland zu einem regelrechten Exzess am Hexenverfolgungen gekommen ist — auch wenn zu bedenken ist, dass sich dieser Exzess gerade in seiner Kleinteiligkeit zu einer ausufernden Gesamtzahl akkumulieren konnte. De facto muss man ab 1532 durch die Gleichzeitigkeit von Constitutio Criminalis Carolina (Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls des V.) auf Reichsebene und der genannten Hexengesetze der einzelnen Fürstentümer von einem parallelen Rechtssystem sprechen, was sich für die Verfolgungsopfer fatal auswirkte.

Opferprofil

Was das Opferprofil angeht, so muss am Anfang der Verfolgungswellen tatsächlich das Klischee der Märchenhexe genannt werden: „weiblich, arm, alt, häßlich, eigenartig“ (S.273). Während oft Hebammen als Opfergruppe genannt werden, so auch von den frauenfeindlichen Verfassern des Hexenhammers, stellt Behringer auf der Grundlage seiner Rechercheergebnisse fest, dass letztere „geachtete Mitglieder der Gesellschaft“ waren, „in den Städten von den Magistraten beamtet und besoldet“ (S. 274-275). Dass unterprivilegierte Personengruppen — alte, verwitwete Frauen ohne männlichen Schutz — besonders oft verdächtigt wurden, habe womöglich damit zusammengehangen, dass man davon ausgegangen sei, dass diese „wenig Möglichkeiten hatten, ihre Interessen auf anderem Wege als durch Hexerei durchzusetzen“ (S. 275) . An dieser Stelle ist der Hinweis angebracht, dass gerade die Beurteilung der Opfergruppe der Hebammen und „weisen Frauen“ (femmes sages) aus Sicht anderer Forscherinnen und Forscher und zu anderen regionalen Kontexten ganz anders ausfällt, wie etwa im bereits genannten Beispiel des Baskenlandes (Hexen — Chronik eines Massakers).

Das Opferprofil konnte vor allem im Zuge länger anhaltender Verfolgungen stark variieren — von weiblich zu männlich (oder gemischt), von alt zu jung, von Untertanen zu Obrigkeiten. Behringer nennt hier eine „egalitäre Tendenz“, die immer weiter weg führte vom ursprünglichen Opferprofil und schließlich die Obrigkeiten selbst bedrohte (S. 274).

Bei den ersten großen Hexenverfolgungen der Welle um 1590 lag der Frauenanteil höher als 90 Prozent, bei der letzten großen süddeutschen Verfolgung, dem Salzburger Zauberer-Jackl-Prozeß um 1680, dagegen nur bei 30 Prozent, und mehr als 70 Prozent der ca. 140 wegen Hexerei hingerichteten Personen waren jünger als 22 Jahre.


Behringer, S. 273.

Im Vorwurf der „Klassenjustiz“, die Behringer hundertfach gelesen haben will, dass man nämlich immer die Armen hänge, die Reichen aber laufen lasse, findet sich womöglich sogar eine frühe Form des Populismus (S. 273) — sofern man Populismus auf die Formel „kleiner Mann gegen Elite“ verknappt. Weil Hexen nur über Beschuldigungen beklagt wurden, schenkte man laut Behringer allen Beschuldigungen Gehör, auch solcher Personen, die nicht dem ursprünglichen Hexenklischee entsprachen, weil sie Mitglieder der Obrigkeiten waren. Angeklagte hatten einen gewissen Spielraum, den weiteren Verlauf der Verfolgungsdynamik nach ihrer eigenen Anklage zu beeinflussen — auch wenn sie ihr eigenes Leben nicht retten konnten. Entweder, um Rache zu nehmen, oder, um die Verfolgungskette zu unterbrechen, kontten sie Mitglieder der Obrigkeiten beschuldigen und „in den Strudel der Verfolgung hineinzureißen“ (S. 274). Die folgende Beschreibung lässt nahezu an eine Pöbelherrschaft denken:

Das Ergebnis war die wohl radikalste Einebnung der ständisch-hierarchischen Unterschiede durch die Justiz vor dem Einsatz der Guillotine in der Französischen Revolution. In Würzburg wurden mehrere junge Adelige hingerichtet, gelehrte Theologen, mehrere Chorherren, 14 Vikare, die Frau des Hochstiftskanzlers und die Bürgermeisterin sowie mehrere Ratsherren mitsamt ihren Frauen (Dok. 166). In Bamberg wurde der Hochstiftskanzler mit Frau, Sohn und zwei Töchtern verbrannt, sowie »viel vornehme Herren und Raths-Personen, sonderlich etliche Personen, die mit dem Bischof ueber der Taffel gesessen« (Dok. 171).


Behringer, S. 274.

Ein sehr prominentes und oft zitiertes Opfer war der Bamberger Bürgermeister Johannes Junius, der einen langen, von Behringer vollständig wiedergegebenen Brief an seine Tochter hinterlassen hat:

In der Bischofsstadt Bamberg war 1628 die Verfolgung so weit gediehen, daß der Bürgermeister der Stadt, Johannes Junius, selbst unter Anklage gestellt wurde, nachdem er übereinstimmend von sechs bereits der Hexerei geständigen Personen beschuldigt worden war. Allein aufgrund dieser erfolterten Denunziationen wurde der Mann verhaftet und nun selbst dem Prozeß unterworfen. Vor seiner Hinrichtung konnte er einen Brief an seine Tochter aus dem Hexengefängnis schmuggeln lassen, der uns wie kaum ein anderes Dokument Einblicke in das Verfahren eröffnet (Dok. 186).


Behringer, S. 271-272

Behringer äußert die Hypothese, dass die beiden Hochstifte Würzburg und Bamberg im Vergleich zu anderen Ortschaften tatsächlich eine Ausnahme darstellten, und zwar durch die Überrepräsentanz von Prozessopfern aus der Oberschicht. Generell sei es zu einem Ende der Prozesse gekommen, sobald die Beschuldigungen soweit fortgeschritten waren, dass die Oberschichten bedroht waren (S. 274). Dies war laut einer Dokumentation über die Hexenprozesse im Baskenland, Navarra und Spanien auch andernorts in Europa genau so zu beobachten — wobei die Opferzahlen nirgends in Europa so hoch lagen wie in Deutschland und dort speziell in Franken.

Wer sich in die Geschichte der Hexenprozesse vertieft, betritt eine Welt ohne Licht und Wärme, eine Welt, wo nur Schmerz und Trauer und Verzweiflung, kalter Haß und blindes Vorurteil herrschen; wahrlich die Welt des Teufels. So wenig Licht der Menschlichkeit dringt in der Finsternis des Hexenwahns durch, daß man meint, „vor Traurigkeit nie mehr fröhlich werden zu können“ (Walter Nigg). Daß in der christlichen Welt des ausgehenden Mittelalters und der Frühen Neuzeit ein derart grausamer Wahn sich hat austoben können, ist ein Geheimnis, dem man mit Schaudern gegenübersteht.


Zwetsloot, Hugo S.J. (1954), Friedrich Spee und die Hexenprozesse, S. 7.

Besonders krass ist die Beobachtung Behringers, dass gerade zum Ende der Hexenprozesse hin die Opfer immer jünger wurden: Im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts seien es vor allem Kinder und Jugendliche gewesen, die in die Mühlen der Verfolgung gerieten, „wohl deshalb, weil sie auch ohne Tortur alle möglichen Geständnisse ablegten, indem sie einfach ihre subjektiven Glaubensvorstellungen und Eindrücke wiedergaben.“ Ganz ähnlich wird die Dynamik im Baskenland beschrieben, wo ebenfalls am Ende der mehrmonatigen Verfolgungen des Jahres 1609 Obrigkeiten und schließlich zahlreiche Kinder den Justizmorden durch das Feuer zum Opfer fielen. Auch dort wird zur Erklärung herangezogen, die Kinder hätten aus ihren Alpträumen berichtet. Es ist davon auszugehen, dass diese Kinder, die Zeugen von grausamten Verfolgungen geworden waren, denen sie schließlich selbst zum Opfer fielen, zutiefst traumatisiert waren (Hexen — Chronik eines Massakers).

Haft in Türmen, Kellern, Malefiz- und Drudenhäusern

Wer angeklagt wurde, geriet in grausame Haftbedingungen. Besonders häufig bedeutete das, dass die Angeklagten in Türmen oder Kellern eingekerkert wurden, woran auch heute noch in vielen Städten Deutschlands die sogenannten Hexentürme erinnern. In der Stadt Zeil am Main, die im 17. Jahrhundert unter Obrigkeit des Bamberger Hochstifts stand, steht ein solcher Hexenturm, der heute ein Dokumentationszentrum beherbergt und Besuchern veranschaulicht, wie man sich die Haftbedingungen sowie die Folter genau vorzustellen hat. Wie dem Filmbeitrag Hockdichhi – Aus dem Zeiler Hexenturm vom TV Mainfranken besonders gut zu entnehmen ist, bedeutete das dort, über das sogenannte „Angstloch“ in einen lichtlosen Keller des Turms gebracht zu werden, wohin man sich rittlings abzuseilen hatte. Unten befand sich nur Stroh, nebst Ungeziefer und Fäkalien. In Bamberg selbst wurde — wohl aufgrund der sehr hohen Zahlen von Verfolgten — im Jahr 1627 ein eigenes Malefiz- oder Drudenhaus errichtet, von dem nur noch Abbildungen und Schilderungen existieren. Wie die unten stehende Abbildung und Beschriftung zeigt, handelte es sich um einen hochgradig durchgeplanten und „zweckmäßigen“ Bau, in dem wohl auch der genannte Bamberger Bürgermeister Junius gesessen haben muss.

Malefizhaus/Drudenhaus (Hexen-Gefängnis), erbaut 1627 von Fürstbischof Fuchs von Dornheim. Die Folterungen fanden im Fachwerkhaus E statt (Bildunterschrift übernommen aus Wikipedia, zit. nach Decker, Hexen, 2004, p. 59). Autor der Abbildung: Unbekannt, wahrscheinlich Peter Isselburg (1580-1630).
Der Hexenturm in Zeil am Main. Quelle: Wikipedia. Von Tilman2007 – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0.

Befragung, Folter, Geständnis

Obwohl der Kern der Hexenprozesse also durch und durch irrational und imaginär war, gestalteten sich die Prozesse nach einem geregelten Schema, das einen „ordentlichen Prozess“ (processus ordinarius) vorgaukelte. Diese Ordentlichkeit ist auch der Grund, warum zurecht von Justizmorden die Rede ist. Die Prozesse unterschieden sich zwar regional, folgten aber dennoch einem Frageschema, der „Interrogatorien“, die nicht genau dem Hexenhammer folgen mussten, dort aber beschrieben und empfohlen werden (S. 270). Die erste Stufe der Folter, die immer stattfand, bestand in der Nadel- oder Wasserprobe, auch Hexenprobe genannt. Bei der Nadelprobe sollte ein angebliches Mal durch den Teufel am Körper der/des Angeklagten ausfindig gemacht werden — entstanden infolge der „Teufelsbuhlschaft“ –, an dem bei Einstechen einer Nadel angeblich kein Schmerz empfunden wurde. Es erübrigt sich, dass dieser oft mehrfache Vorgang schmerzhaft für das Opfer war. Bei der Wasserprobe, auch genannt Hexenbad, wurde die Person in kaltes Wasser geworfen. Sank sie, galt sie als unschuldig; blieb sie an der Wasseroberfläche, bedeutete das Schuld.

Bedenkt man, dass die Delikte imaginärer Natur waren, bestand das Grundproblem darin, die Delikte nachzuweisen. Weil durch das Prinzip des Geständnisprozesses Beweise im heutigen Sinn nicht ausschlaggebend waren (sondern die confessio), war der Weg zur Selbstbezichtigung und zu einer Verurteilung in der Regel nur über Folter zu erreichen. „Die Folter war die Seele des Hexenprozesses“, so Behringer — denn wer hätte sich schon selbst eines Delikts bezichtigt, das es schlichtweg nicht gab (S. 270)? Ein „praktisches“ Problem mit der Folter bestand jedoch darin, dass die Reichsgesetzgebung in Artikel 44 bestimmte, dass erst eine Kombination von Verdachtsmomenten die Anwendung der Tortur erlaubte; mehrfache Tortur war prinzipiell nicht erlaubt, in der Praxis aber die Regel (269).

Mit einem derartigen juristischen Vorgehen war das vermeintliche geheime Superverbrechen der Hexerei — in zeitgenössischer Terminologie crimen atrocissimum et occultissimum — nicht zu bekämpfen. Deshalb wurde eine Art Notstandsrecht konstruiert, nach welchem das Hexereiverbrechen zum crimen exceptum erklärt wurde, für das die normalen Prozeßbedingungen nicht galten: Im Extremfall sollte bloßer Verdacht zur Verhaftung führen und als Legitimation zur Folteranwendung gelten. Die Folter sollte so lange, so oft und mit solchen Mitteln ausgeübt werden können, daß ein Geständnis unweigerlich erzielt werden konnte.


Behringer, S. 270.

Die Methoden der Folter bestanden aus Bein- und Daumenschrauben, Aufzug mit dem Seil ohne oder mit Gewichten, aber auch aus immer neuen Erfindungen oder wiederbelebten alten Methoden. Feuer und Wasserprobe, der Aufzug auf dem „gespickten Hasen“, das „gefältelte Stüblein“, Brennen mit Schwefelpflastern, Fackeln, geweihten Kerzen, Beträufeln mit brennendem Pech, etc. (S. 271). Im Dokumentationszentrum Zeiler Hexenturm sowie in den Filmen Hockdichhi – Aus dem Zeiler Hexenturm und Hexen — Chronik eines Massakers kann man sich einen genaueren Eindruck von den einzelnen Folterinstrumentarien und -Methoden verschaffen.

Besonders perfide an den Folterprozessen war, dass sie nicht allein das Folteropfer in den Abgrund rissen, sondern oft auch andere Personen. Wesentlich an den Folterprozessen war nämlich, dass angebliche Gespielinnen und Gespielen benannt werden sollten, die in der Logik der Verfolger benennbar sein mussten — denn schließlich war die Teilnahme am Hexensabbat ohne die Teilnahme anderer Hexen und Zauberer nicht denkbar. Dies konnte zu regelrechten Kettenprozessen führen (S. 271; Vgl. Hexen — Chronik eines Massakers).

Hinrichtung: Scheiterhaufen und Brennofen

Die eigentliche Hinrichtung erfolgte auf dem Scheiterhaufen, also durch Verbrennung bei lebendigem Leib. Es konnte „Gnade“ gewährt werden, indem das Opfer vorher enthauptet oder erdrosselt wurde; weiterhin konnte dem Opfer Gnade erwiesen werden, indem ihr/ihm ein Päckchen Schwarzpulver unter das Kinn gebunden wurde, was zu einem vergleichsweise frühen und weniger scherzvollen Tod führte, oder es konnte frisches, stark rauchbildendes Holz verwendet werden, was zum Erstickungstod führte.

Zwar war das 17. Jahrhundert noch nicht von der ausgesprochenen Holznot des 18. und 19. Jahrhunderts gebeutelt, doch auch damals war Holz bereits eine wertvolle und teure Ressource, an der nach Möglichkeit zu sparen war. In Franken ist auch heute noch die Maßeinheit Ster für Holz üblich, die andernorts und offiziell Raummeter bzw. Kubikmeter genannt wird. Im Filmbeitrag Hockdichhi – Aus dem Zeiler Hexenturm ist von zirka zehn Ster Holz die Rede, die für eine vollständige Verbrennung eines menschlichen Körpers notwendig war — und ganz im Wortsinne von Holocaust (vollständig verbrennen) sollte nichts von der verbrannten Person übrig bleiben. Das unten stehende Bild eines Sters Holz führt uns besser vor Augen, wie beträchtlich die Holzmengen bei einer einzigen Hinrichtung durch den Scheiterhaufen waren, als es aus den frühneuzeitlichen Abbildungen hervorgeht:

Ein Ster Holz.
Quelle: Wikipedia, Attribution: Von Hannes Grobe – w:de:User:Hgrobe – Eigenes Werk, CC BY 2.0 de

Diese Ressourcenprobleme führten in den fränkischen Verfolgungshochburgen zu Rationalisierungsmaßnahmen:

Bestürzend ist auch die Rationalisierung der Hinrichtungen dort, wo man von Einzelhinrichtungen zu Massenprozessen überging. In der Bischofsstadt Bamberg beispielsweise wurden die Todesurteile während der großen Verfolgungswelle von 1626 bis 1630 derart standardisiert, daß für die einzelnen Verurteilten nur noch Nummern eingesetzt wurden (Dok. 188). Die Hexenhinrichtungen waren wie alle anderen öffentlichen Hinrichtungen Schauspiele ersten Ranges, zu denen aus Sensationslust nicht selten Zehntausende von Menschen aus allen Himmelsrichtungen herbeiströmten (Dok. 198); sie waren erstrangige Demonstrationsmöglichkeiten der Obrigkeit: Hier wurden»Gerechtigkeit« und hartes Durchgreifen gegenüber »Volksschädlingen« zelebriert.


Behringer, S. 275.

Noch krasser als in Bamberg waren die Rationalisierungsmaßnahmen in Zeil am Main sowie in Gerolzhofen. Dort wurden Brennöfen erreichte, woran in Zeil bis heute der Straßenname Am Brennofen erinnert (Hockdichhi – Aus dem Zeiler Hexenturm). Diese Brennöfen erinnern an die späteren Methoden der Nazis mit ihren Krematorien, die in ihrer erschreckenden und tatsächlich einzigartigen, industriellen Grausamkeit ebenfalls als „Rationalisierungsmaßnahmen“ gesehen werden müssen — auch wenn sich das Wort Ratio verbittet. Zum Brennofen in Zeil ist eine Projektseite und eigene Publikation entstanden, und auch in der Sekundärliteratur kann dieser Aspekt genauer vertieft werden.

Die Möglichkeit, sich gegen Hexenprozesse zu entscheiden

Aufgrund von Skepsis, Staatsräson, wegen humanitärer Überlegungen oder auch aufgrund der Besonderheit des jeweiligen Falls kam es auch immer wieder vor, dass Hexenverfolgungen von einzelnen Regierungen abgelehnt wurden (S. 272). Gegner der Hexenlehre, wie Behringer in Kapitel 6 Kritik an den Verfolgungen und Eindämmung der Gefahr (S. 314-399) zeigt, gab es vom 14.-17. Jahrhundert (und auch davor) auf allen Seiten. Wie unter den Befürwortern und Propagandisten des Hexenwahns, so fanden sich auch unter den Gegnern protestantische wie katholische Theologen. Bemerkenswert an der Gesamtentwicklung, dass ausgerechnet Deutschland trotz prominenter Gegnerschaft zu den Hexenverfolgungen zum absoluten Zentrum der Hexenverfolgungen in Europa wurde, ist neben der politischen Zersplitterung die sozioökonomische Entwicklung im Jahrhundert vor dem Dreißigjährigen Krieg:

Deutschland befand sich im 16. Jahrhundert auf einem Höhepunkt der ökonomischen und kulturellen Entwicklung — auch im europäischen Vergleich –, und es war deshalb nicht verwunderlich, daß sich mit dem Neubeginn der Hexenverfolgungen in Europa der Schwerpunkt der Auseinandersetzungen hierher verlagerte.


Behringer, S. 317.

Aber wie ist dieser Widerspruch von Fortschritt und Reaktion zu erklären? Das 16. Jahrhundert war schließlich geprägt von der Verbreitung der Renaissance auf das Europa nördlich der Alpen; Luther nahm seine Bibelübersetzung vor, das Rechnen in arabischen (indischen) Zahlen wurde von Adam Ries etabliert, Nikolaus Kopernikus proklamierte das heliozentrische Weltbild, es wurden bis heute bewunderte Bauwerke und faszinierende Kunstwerke geschaffen. Freilich hatten viele Entwicklungen, gerade auf Ebene der verbesserten Seewege und Kommunikationsmöglichkeiten, ihre Schlagseiten — wenn man nur an die „Entdeckungen“ und unmenschlichen Verbrechen seitens frühmoderner Europäer jenseits des Atlantiks denkt, die im 16. Jahrhundert erst richtig an Fahrt aufnahmen. Auch auf der Ebene der von Behringer angesprochenen Auseinandersetzungen bildet sich eine ambivalente, letztlich tragische Entwicklung ab, in der ausgerechnet das Wetter eine nicht unbeträchtliche Rolle spielte:

Daß nichts unternommen worden wäre, dem ansteigenden Irrationalismus zu begegnen, kann man nicht behaupten. Vielmehr wurde praktisch auf allen Ebenen versucht, die Hexenverfolgungen zu bekämpfen, auch wenn sich letztlich die reaktionären Kräfte als stärker erwiesen. Bereits unmittelbar nach den ersten nachreformatorischen Hexenverfolgungen in Württemberg, die mit den Unwetterkatastrophen von 1562 zusammenhingen (Dok. 86, 87), versuchten die nach Johann Brenz wichtigsten württembergischen lutherischen Theologen, Mathäus Alber und Wilhelm Bidembach aus Stuttgart, in Predigten und Traktaten den Verfolgungen entgegenzuwirken (Dok. 197).


Behringer, S. 317.

Unter den bedeutsamen Gegnern finden sich der Spätscholastiker, Dominikaner und später Exkommunizierte William von Occan [Wilhelm von Ockham] (1288-1347) oder der Brixener Bischof und frühe Humanist Nikolaus Cusanus (1401-1464) (S. 314-315). Seit dem 15. Jahrhundert wurden säkularisierte und humanistische Stimmen der Kritik wichtiger, darunter Erasmus von Rotterdam (ca. 1466-1536) und Willibald Pirckheimer (1470-1530), wobei letzterer Kritik nicht unbedingt radikal ausfiel (S. 315). Der für die katholischen Gebiete wichtige Jesuit Adam Tanner (1572-1632) wandte sich ebenso gegen die Hexenverfolgung und damit auch gegen den ebenso jesuitischen Theologen und Scharfmacher Martin Anton Delrio (1551-1608); er trug dazu bei, die jesuitische Einheit in der Hexenfrage aufzubrechen (S. 323-324) — unter anderem, indem er die Hexenverfolgungen mit den Christenverfolgungen verglich (S. 325). Behringer führt den Diskursverlauf in diesem Kapitel anhand weiterer Beispiele und Namen noch genauer aus — darunter Samuel de Cassini, Francesco Ponzinibio, der bereits genannte Andrea Alciati (1492-1550), Cornelius Loos (1546-1595); die Protestanten Johannes Brenz (1499-1570) und allem Johann Weyer (1516-1588), auf dessen Werk De praestigiis daemonum alle späteren Gegner aufbauten (S. 319). Der Jesuit Friedrich Spee (1591-1635), dessen Argumente gegen den Hexenwahn posthum vom Humanisten Christian Thomasius (1655-1728) in seinem Eintreten für eine humanere Strafordnung übernommen wurden, ist besonders katholischen Kirchgängern durch die von ihm verfassten Kirchenlieder (z.B. O Heiland, reiß die Himmel auf) bis heute bekannt.

Zwei weitere große Konflikte zeichnen sich ab 1590 in der Auseinandersetzung um die Hexerei ab: erstens, die Konfessionalisierung der Debatte, und zweitens, die Vertiefung des Gegensatzes zwischen weltlichen und kirchlichen Autoritäten (S. 319). Beide Entwicklungen hängen aufs Engste zusammen. Die Konfessionalisierung hatte zwei nahezu voneinander getrennte Debatten und Argumentationsstränge hinsichtlich der Hexenverfolgungen zur Folge. Sie nahm ihren Ausgang im Verbot für Katholiken, sich fortan auf Argumente protestantischer Hexereigegner wie Brenz oder Weyers zu berufen, die vorher zentral für die überkonfessionelle Debatte waren, in der sich auch Protestanten auf katholische Quellen bezogen und umgekehrt. Katholische Theologen wurden durch Hofratsgutachten und Widerrufskommissionen gezwungen, sich von ihren Standpunkten zurückzuziehen, und in der Proklamation dieser Widerrufe tat sich der fundamentalistische Verfolgungsbefürworter Martin Delrio besonders hevor (S. 319). Auf protestantischer Seite wiederum wurde gegen katholische Positionen polemisiert. Im protestantischen Diskurs konnte die Debatte offener geführt werden, was nicht nur damit zu tun hatte, dass es keine generellen Verbote gab, sondern auch durch den Austausch mit liberalen, ebenfalls protestantisch dominierten Hochburgen wie Holland beeinflusst war, das zu einem Refugium für Verfolgte und Verfolgungsgegner wurde (S. 319-320).

Der zweite größere Konflikt, der sich ebenfalls durch die Propaganda Delrios ausdrückte, beschreibt eine viel größere, sich europaweit ausweitende Kluft zwischen der göttlichen Autorität, auf die sich insbesondere die katholische Kirche berief, und dem politischen Denken der Renaissance, welches sich an rationalen Argumenten orientierte und mit der Person und dem Denken Niccolò Machiavellis (1469-1527) zusammenhing. Dieser war bekanntlich nachhaltig von der katholischen Kirche verfemt worden (vgl. Münkler, Herfried: Imperien, a.a.O.). Verfemung scheint auch das richtige Wort für die Demagogie des Martin Delrio zu sein:

Delrio veröffentlichte 1600 nicht nur die Trierer Widerrufsartikel des Cornelius Loos von 1592, sondern tat alles, um die Gegner der Verfolgung weiter zu denunzieren. Erstens warf Delrio Ketzer, Protestanten, die Hexen und ihre Verteidiger, für die er den eingängigen Begriff „Hexen-Patrone“ erfand, in einen Topf (Dok. 219); zweitens denunzierte er die Verfolgungsgegner als politici, ein zeitgenössischer propagandistischer Signalbegriff, der bedeuten sollte, daß es sich dabei um Anhänger Machiavellis handelte, die als Atheisten das „politische“ Argument der Staatsräson für entscheidender achteten als das ethisch-religiöse Argument der Rettung der Ehre Gottes.


Behringer, S. 321.

Den Vorwurf der Nähe zu Machiavelli zur gezielten Verfemung zu nutzen mag damals ein geschickter und wirkungsvoller Schachzug Delrios gewesen sein. Obwohl Machiavelli, dessen Schriften in politikwissenschaftlichen Proseminaren bis heute intensiv gelesen werden, seinen schlechten Ruf nie mehr ganz verloren hat, entbehrt es nicht der Ironie, dass sich das Blatt später dennoch zuungunsten der katholischen Kirche wenden sollte: Bis in die Gegenwart wird die Hexenverfolgung hauptsächlich der katholischen Kirche angelastet — zusammen mit einem Ruf des Reaktionären, Rückständigen und oft auch Verbrecherischen.

Die Denkfigur des Sündenbocks

Zentral ist Behringers Resümee des gesamten Diskurses, der demnach zur Ausprägung einer folgenreichen „Denkfigur“ führte, die ich als Denkfigur des Sündenbocks bezeichnen würde. Diese Denkfigur ist gewissermaßen produktiv — produktiv in dem Sinn, dass sie immer wieder auftaucht und nur in ihrer spezifischen Gestalt unterschiedlich eingekleidet und ausgestaltet wird:

Bei den Verfolgungsbefürwortern finden wir regelmäßig die Denkfigur der »Vernichtung des Ungeziefers«, der »Ausrottung des Unkrauts mit Stumpf und Stiel«, keine Maßnahme, keine Folter und keine Hinrichtungsart schien ihnen zu grausam gewesen zu sein, um rigide gegen den »Feind« vorzugehen. Viele dieser Denkfiguren finden wir bei den extremen Konservativen des 18. und 20. Jahrhunderts unverändert wieder, nur daß die Feindbilder von Zeit zu Zeit modernisiert werden: Freimaurer, Illuminaten, Jakobiner, Kommunisten, Sozialdemokraten, Juden, Zigeuner, Ausländer, Gammler, Terroristen etc.


Behringer, S. 327.

Es wäre trostlos, nicht auch das wirkungsvolle „Gegengift“ zu erwähnen, das dieser Denkfigur schon in so uralten mythischen Textcorpora wie der Bibel gegenübersteht. Bei den Verfolgungsgegnern tritt dieses in den Motiven der Liebe und des Mitleids mit unschuldig Gefolterten und Gemordeten zutage. Beim Jesuiten Friedrich Spee etwa — aber nicht nur bei ihm — steht ein neutestamentarischer, nächstenliebender Gott im Zentrum, was noch einmal unterstreicht, wie wichtig die christliche Spiritualität und Religiosität auf Seiten der Gegnerschaft der Hexenverfolgungen war und wie falsch es deswegen wäre, ein so komplexes Phänomen wie die Hexenverfolgungen der frühen Neuzeit allein der Religion und ihren Institutionen anzulasten:

Spees Gott ist der Christus des Neuen Testaments, der seine Botschaft nicht mit Feuer und Schwert verbreitete, und nach Spees Ansicht gleicht der strafende, alttestamentarische Gott der Hexenverfolger den Götzen der Heiden, deren Zorn nur mit Menschenopfern versöhnt werden kann (Dok. 230/l), eine Distinktion, wie wir sie genauso bei protestantischen Autoren finden können (Dok. 115).


Behringer, S. 327.

Spees Cautio criminalis erwies sich als äußerst wirkungsvoll, wie Behringer abschließend feststellt — und Franken mit seinen „exorbitanten (…) Verfolgungen“ als letzte Bastion des Hexenwahns. Der Fürstbischof von Bamberg versuchte erbittert, an den Verfolgungen festzuhalten, doch wurde dort wie in Würzburg durch kaiserliche Mandate interveniert. Bedenkt man, dass erst der Einmarsch der schwedischen Truppen die Hexenverfolgungen in Bamberg und Zeil am Main de facto beendeten, ist der Befund Behringers zur Rolle des Dreißigjährigen Kriegs allerdings entweder fragwürdig oder beruht auf einer veralteten Dokumentenlage: demnach „scheint zwischen Kriegführung und Ende der Hexenverfolgung nicht notwendigerweise ein kausaler Zusammenhang zu bestehen.“ (S. 329.) Nun war zwar die Zeit der großen Verfolgungen vorbei — „lange vor der Aufklärung und lange vor dem Sieg des cartesianischen Rationalismus“ (S. 329). Der ganz oben genannten und im Jahr 1660 an der Gerichtslinde zu Kühndorf (Thüringen) gemordeten Katharina Kehl aus Utendorf brachte das alles nichts. Auch nach ihrer Hinrichtungen setzen sich die Hexenprozesse durch die Regierung Meiningen, einschließlich Folter, bis ins Jahr 1679 fort, wie ein Blick ins Archivportal Thüringen offenbart (Archivportal Thüringen).

Im siebten und letzten Kapitel Vom Hexenwahn zur radikalen Aufklärung (S. 400-456) beschäftigt sich Behringer mit den letzten Wehen und dem kulturellen und literarischen Nachhall der Hexenverfolgungen bis in die Hochaufklärung. Erst nach 1685 verlor sich allmählich der Hexenglauben in den protestantischen Gebieten Deutschlands (S. 402), wo die Hexenhinrichtungen nach 1700 „fast schlagartig aufhörten“ (S. 405). Dies galt nicht für den protestantischen Schweizer Kanton Glarus, wo die letzte legale Hexenhinrichtung im deutschsprachigen Raum 1782 stattfand (S. 405) — womit die Schweiz den traurigen Rekord hält, Ort der ersten und letzten frühneuzeitlichen Hexenhinrichtungen gewesen zu sein. In katholischen Gebieten wie der Fürstabtei Kempten wurden noch 1755 und 1775 Todesurteile gegen eine Frau ausgesprochen, „als schon die Stücke Lessings und Goethes am Theater aufgeführt wurden“ (S. 405). Andernorts in Europa trat die Aufklärung früher an die Stelle der von Behringer mehrfach zitierten „Leichtgläubigkeit“ der Menschen der europäischen Frühmoderne, etwa in England, wo Francis Bacon (1561-1626) das Prinzip der empirischen Methode einführte und Thomas Hobbes (1588-1679) seinen kritischen Materialismus und ein neues Denken über Staat und Staatlichkeit etablierte (S. 402). In Frankreich und Holland setzte sich schon seit den 1660er Jahren der cartesianische Rationalismus durch (S. 403).

IM NÄCHSTEN TEIL:

  • Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale der Hexenverfolgungen;
  • Rückschlüsse zu den fragmentierbaren „Pathologien der Menschheit“ und Paralleln in anderen geschichtlichen Perioden sowie der Gegenwart.

Coverbild

Malefizhaus/Drudenhaus (Hexen-Gefängnis), erbaut 1627 von Fürstbischof Fuchs von Dornheim. Die Folterungen fanden im Fachwerkhaus E statt (Bildunterschrift übernommen aus Wikipedia (Drudenhaus), zit. nach Decker, Hexen, 2004, p. 59). Autor der Abbildung: Unbekannt, wahrscheinlich Peter Isselburg (1580-1630).

Referenzen, weiterführende Literatur, weitere Sekundärquellen

Archivportal Thüringen, GHA Sektion VI / peinliche Sachen (Einzelfälle), Archivalien-Signatur: 717 / Bestandssignatur: 4-10-1060 / Datierung: 1656-1660 / Bl. 118-133, URL: <https://www.archive-in-thueringen.de/de/findbuch/view/bestand/23478/systematik/56644> (21.10.2025).

„Auch Luther predigte gegen ‚Zauberinnen‘“. Zugegriffen 21. Oktober 2025. https://www.evangelisch.de/inhalte/235564/01-11-2024/hexenjagd-im-protestantismus-auch-luther-predigte-gegen-zauberinnen.

Behringer, Wolfgang ([1988] 2006) (Hg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland. München: Deutscher Taschenbuch Verlag.

Behringer, Wolfgang (1988): Mit dem Feuer vom Leben zum Tod: Hexengesetzgebung in Bayern. München: Hugendubel.

Behringer, Wolfgang ([2007] 2020): Kulturgeschichte des Klimas: Von der Eiszeit bis zur globalen Erwärmung. München: Deutscher Taschenbuch Verlag.

Behringer, Wolfgang: Climatic Change and Witch-Hunting: The Impact of the Little Ice Age on Mentalities, in: Climatic Change 43 (1999): 335-351.

Behringer, Wolfgang: Neun Millionen Hexen. Entstehung, Tradition und Kritik eines populären Mythos, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 49 (1998), 664-685.

Bischöfliches Seelsorgeamt Augsburg (Fachbereich Religions- und Weltanschauungsfragen): Hexenglaube und Hexenverfolgung in der abendländischen Geschichte, in: WELTANSCHAUUNG 1/2008.

DIE WELT. „Hexenverfolgung: ‚Der Beginn des Druckwesens war entscheidend‘ – und ein Buch ganz besonders – WELT“. Zugegriffen 28. Oktober 2025. https://www.welt.de/wissenschaft/article254003886/Hexenverfolgung-Der-Beginn-des-Druckwesens-war-entscheidend-und-ein-Buch-ganz-besonders.html.

Dillinger, Johannes (2007): Hexen und Magie. Eine historische Einführung (= Historische Einführungen. Band 3). Frankfurt am Main: Campus.

Doten-Snitker, Kerice, Steven Pfaff, und Yuan Hsiao. „Ideational Diffusion and the Great Witch Hunt in Central Europe“. Theory and Society 53, Nr. 6 (2024): 1291–319. https://doi.org/10.1007/s11186-024-09576-1.

Flurschütz da Cruz, Andreas (2017). Hexenbrenner, Seelenretter: Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn und die Hexenverfolgungen im Hochstift Würzburg (1573–1617) (Hexenforschung, Bd. 16). Bielefeld.

Grießhammer, Birke (2013): Angeklagt – Gemartert – Verbrannt: Die Opfer der Hexenverfolgung in Franken. Sutton Verlag.

Grießhammer, Birke (2016): Frauenschicksale in Franken: Hebammen, Hexen, Heilkundige. Sutton Verlag.

Mainpost. „Bestialischer Tod im Hexen-Ofen“. 22. November 2012. https://www.mainpost.de/regional/hassberge/bestialischer-tod-im-hexen-ofen-art-7150230.

Meier, Robert (2019): Hexenprozesse im Hochstift Würzburg: Von Julius Echter (1573-1617) bis Philipp von Ehrenberg (1624-1631). Würzburg: Echter Verlag.

Mergenthaler, Markus und Margarete Klein-Pfeuffer (Hg.) (2014): Hexenwahn in Franken. Herausgegeben im Auftrag des Knauf-Museums in Iphofen. Dettelbach: Röll.

  • Burkard, Franz-Peter: „Hexen“ in religionswissenschaftlicher Sicht.
  • Förth, Jürgen: Ein Klimawandel im Mittelalter.
  • Hirte, Markus: Die Entstehung des Hexereidelikts.
  • Tiedemann, Klaus: Die Auswirkungen der Folter in medizinischer Sicht.
  • Mergenthaler, Markus: Das Scheiterhaufenexperiment am Galgenbrünnlein in Seinsheim.
  • Bergerhausen, Hans Wolfgang: Die Hexenverfolgungen in Würzburg 1590-1630.
  • Endres, Josef: „Mit dem feuer vom leben zum tode gebracht“ Hexenprozesse in Iphofent.
  • Hinkelmann, Manfred: Hexenwahn und Hexenprozesse in Ochsenfurt.
  • Pfrang, Michael: Hexenprozesse in der Zent Gerolzhofen.
  • Soder von Güldenstubbe, Erik: Die unschuldig als Hexe verurteilte Praemonstratenserchorfrau Renata Singer von Mossau.
  • Meier, Robert: Hexenverfolgung in der Grafschaft Wertheim in den Jahren 1629 -1634.
  • Walter, Helga: Hexen in Buchbrunn – Ein Fall aus der Justizgeschichte Kitzingens.
  • Herdrich, Walter: Ein Stein erzählt.
  • Dippold, Günter: Hexereiprozesse im Hochstift Bamberg.
  • Lang, Gisela: Hexenfresser Förners nördlichste Bastion.
  • Kleefeld, Traudl: Hexenverfolgungen in den lutherischen Herrschaftsgebieten in Franken.
  • Rowlands, Alison: Eine Reichsstadt ohne „Hexenwahn“: Rothenburg ob der Tauber, 1550-1750. 
  • Simon, Erika: Magische Gestalten in der Antike.

Metzbacher, Friedrich (1970): Die Hexenprozesse in Franken. Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte (Nr. 56). C. H. Beck Verlag.

Ostorero, Martine: Itinéraire d’un inquisiteur gâté : Ponce Feugeyron, les juifs et le sabbat des sorciers. In: Médiévales, n°43, 2002. Le bain : espaces et pratiques. pp. 103-117; doi : https://doi.org/10.3406/medi.2002.1561, <https://www.persee.fr/doc/medi_0751-2708_2002_num_21_43_1561>

Schwerhoff, Gerd: Hexerei, Geschlecht und Regionalgeschichte. Überlegungen zur Erklärung des scheinbar Selbstverständlichen, in: Hexenverfolgung und Regionalgeschichte. Die Grafschaft Lippe im Vergleich (Studien zur Regionalgeschichte Bd. 4), hrsg. v. Gisela Wilbertz, Gerd Schwerhoff u. Jürgen Scheffler, Bielefeld 1994, 325-353.

Weiß, Dieter J.: Bamberg, Hochstift: Territorium und Struktur, publiziert am 08.03.2010; in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: <https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Bamberg,_Hochstift:_Territorium_und_Struktur> (15.10.2025).

Zwetsloot, Hugo S.J. (1954): Friedrich Spee und die Hexenprozesse: Die Stellung und Bedeutung der Cautio Criminalis in der Geschichte der Hexenverfolgungen. Trier: Paulinus-Verlag.

Links

Dokumentationszentrum Zeiler Hexenturm. URL: <https://zeiler-hexenturm.de/> (15.10.2025).

Hexen-franken.de — Website von Birke Grießhammer, Historikerin mit Schwerpunkt Hexenverfolgung in Franken und Kuratorin der Wanderausstellung „Hexenverfolgung in Franken“ (bis 2002). URL: <http://www.hexen-franken.de/> (15.10.2025).

Der Blog über das virtuelle Hexenbrenner Museum, URL: <https://hexenbrenner.blogspot.com/2012/11/der-hexenofen-des-fuchs-von-dornheim.html> (21.10.2025).

Filme und Podcasts

Hexen — Chronik eines Massakers. Film von Marie Thiry, Frankreich, 2025, Arte F, Abrufbar bis 16/12/2025 über URL: <https://www.arte.tv/de/videos/112345-000-A/hexen-chronik-eines-massakers/> (16.10.2025)

Hexenwahn: Ein tödlicher Verschwörungsmythos. Film von Rainer Fromm, phoenix 2023, URL: <https://www.phoenix.de/sendungen/dokumentationen/hexenwahn-a-3125515.html> (16.10.2025).

Hockdichhi – Aus dem Zeiler Hexenturm (Gespräch zwischen Felix See und Monika Schraut) vom 28. 05. 2023, in: TV Mainfranken, URL: <https://www.tvmainfranken.de/mediathek/video/hockdichhi-aus-dem-zeiler-hexenturm/> (16.10.2025).

Die „Cautio Criminalis“ von Friedrich Spee erscheint (am 20.04.1631). WDR Zeitzeichen. 20.04.2016. 15:18 Min.. Verfügbar bis 18.04.2026. WDR 5. URL: <https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/zeitzeichen/friedrich-spee-100.html> (20.10.2025)

Romane

Parigger, Harald (2002): Die Hexe von Zeil. dtv.

Eine Antwort auf „„Crimen exceptum“: Franken als Hochburg des Hexenwahns der frühen Neuzeit (II)“

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